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NEWS 15.06.2020

Entwicklungen des Datenschutzrechtes in der Corona Krise

15. Juni 2020, secriso Consulting

Auch in Zeiten der Corona Krise sind Aufsichtsbehörden tätig. In diesem Artikel wollen wir auf die neuesten Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes eingehen!

Sachverhalt I:

Ein Düsseldorfer Arbeitsgericht hat einer betroffenen Person, dessen Auskunftsbegehren nicht rechtskonform beantwortet wurde, 5.000 EUR immateriellen Schadenersatz zuerkannt. Das Auskunftsbegehren wurde verspätet und unvollständig vom ehemaligen Arbeitgeber beantwortet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Sachverhalt II:

Auch in Österreich wurde vor kurzen ein Urteil gefällt, welches dem Kläger (Max Schrems) ein immateriellen Schadenersatz in der Höhe von 500 EUR zuerkannte, weil das Auskunftsbegehren vom Beklagten (Facebook Ireland Ltd.) nicht ausreichend beantwortet wurde.

 

Diese zwei Urteile veranschaulichen, dass ein unvollständiges Auskunftsbegehren zu Schadenersatzansprüchen iSd Art 82 DSGVO führen kann!

Sachverhalt III:

Ein Betroffener begehrte immateriellen Schadenersatz für die Veröffentlichung eines Bildes im Internet mit seinem Namen. Es handelte sich bei dem Bild um eine Aufnahme die in Folge einer Haartransplantation aufgenommen wurde. Das OLG wies die Klage ab. Das Gericht hat in der Entscheidung festgestellt, dass ein Verantwortlicher, der mit einem anderen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter bestimmte Verarbeitungen von personenbezogenen Daten vornimmt, nicht für den Schaden haftet, wenn der andere Verantwortliche bzw Auftragsverarbeiter Datenverarbeitungen vornimmt, die nicht Vertragsinhalt wurden. Der Verantwortliche muss für den Schaden nicht eintreten, wenn er beweist, dass er für den Umstand des eingetretenen Schadens nicht verantwortlich ist (gem. Art 82 Abs 3 DSGVO). So wie auch im vorliegenden Fall. Die Fotos wurden vom anderen Verantwortlichen (Transplantationsunternehmen) durchgeführt und wurde vertraglich nicht festgelegt.  

secriso Consulting unterstützt Sie mit wertvollen Tipps bei der Umsetzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen, sodass Sie vor Schadenersatzansprüchen von Betroffenen gewappnet sind. Implementieren Sie mit uns saubere interne Prozesse und vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im IT-Recht.

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